Garantieanspruch ist unabhängig davon, ob man originales oder kompatibles Druckerzubehör verwendet oder gar selbst nachfüllt!
Beispiel: Drucker-Hersteller Hewlett-Packard schreibt ausdrücklich in den eigenen Garantiebedingungen: „Bei Druckern hat die Verwendung von Druckerpatronen oder Verbrauchsmaterialien anderer Hersteller bzw. von wieder befüllbaren Druckerpatronen keine Einschränkung der Servicedeckung zur Folge “. Andere Drucker-Hersteller formulieren es vielleicht nicht so deutlich, es gibt jedoch keine Klauseln, die die Garantie erlöschen lassen bei der Verwendung von kompatiblen Kartuschen.
Ausnahme dabei ist: Kann Ihnen der Druckerhersteller eindeutig nachweisen, dass der Schaden durch nicht von ihm hergestelltes Material entstand, wird es rechtlich kritisch. So heißt es bei HP: „Sollte der Druckerfehler oder eine Beschädigung des Gerätes jedoch auf die Verwendung von Druckerpatronen oder Verbrauchsmaterialien anderer Hersteller bzw. wieder befüllbare Druckerpatronen zurückzuführen sein, wird HP für die Instandsetzung des Druckers und Behebung dieses speziellen Fehlers zusätzliche Servicekosten wie Arbeitszeit und Material zu den gültigen HP Konditionen in Rechnung stellen.“ Allerdings - Kulanzgründe - drücken die Service-Techniker z.B. beim Fund einer Fremdpatrone auch schon einmal ein Auge zu und verzichten, vermutlich auch aus Zeitgründen, auf entsprechende Tests. Stellen Sie trotzdem sicher, dass Sie nicht leichtfertig mit Ihrem Material umgehen - Fahrlässigkeit ist auch bei Originalprodukten ein Grund, die Gewährleistung zu entziehen. |